Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rüdesheim Tourist AG
Für Rhein-in-Flammen Tickets
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rüdesheim Tourist AG für die Veranstaltung
„Rhein in Flammen“ am 1. Juli 2023
I. Veranstalter
RüdEvent GmbH, Rheinstraße 29 a, 65385 Rüdesheim am Rhein (im folgenden „Veranstalter“. Eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden, HRB 20279. Die Rüdesheim Tourist AG fungiert als Vorverkaufsstelle für die Schiffskarten.
II. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der Rüdesheim Tourist AG (RÜD AG) als Vorverkaufsstelle für Schifffahrten im Rahmen der Veranstaltung „Rhein in Flammen“ Bingen-Rüdesheim (nachstehend „Veranstaltung“ oder „Rhein in Flammen“ genannt) und Kunden Anwendung, die bei der Rüdesheim Tourist AG Schiffstickets für „Rhein in Flammen“ am 1. Juli 2023 im direkten Kauf (über die Tourist Information Rüdesheim/Rüdesheim Tourist AG) oder über den Online-Shop der Rüdesheim Tourist AG erwerben. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses (Verkauf und Lieferung von Tickets, Kartengutscheinen, Reservierung, Hinterlegung). Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung der weiteren Regeln, bzw. Hausordnungen für das Verhalten in den verschiedenen Bereichen der Veranstaltung, insbesondere für das jeweilige Schiff, Schiffsanleger und Zugangswege zum Schiffsanleger. Rhein in Flammen ist eine gemeinsame Veranstaltung der RüdEvent GmbH und der Tourismus+Kongress Bingen GmbH.
III. Vertragsbeziehungen
Die Rüdesheim Tourist AG verkauft Schiffstickets in verschiedenen Kategorien für die Veranstaltung „Rhein in Flammen“ Bingen-Rüdesheim am 1. Juli 2023. Dadurch wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der RÜD AG begründet. Die Leistungen der RÜD AG sind die Durchführung der Veranstaltung und die Bereitstellung der mit Buchungsbestätigung bestellten Tickets für die Mitfahrt auf einem Schiff bei der Veranstaltung. Bei Agenturkarten haftet ausschließlich die bereitstellende Reederei. Bei Agenturtickets gelten die AGB der bereitstellenden Reederei.
IV. Vertragsabschluss
Die Kartenbestellung des Kunden bei der RÜD AG über den Ticketshop, Online-Buchungsportale, schriftlich, persönlich oder per Telefon ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes und Buchungsbestätigung durch die RÜD zustande. Diese Annahme wird auch dadurch erklärt, dass die RÜD AG dem Kunden die bestellten Karten übergibt (bzw. auch an einer Vorverkaufsstelle), dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Schiffskarten für ihn im System gebucht wurden (telefonische/schriftliche Bestellung, Internet), oder die bestellten Karten dem Kunden übersandt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunden gegen die in nachstehender Ziffer V geregelten Weiterverkaufsverbote verstößt. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung. Die Regelungen gelten analog bei Kauf in der Tourist Information oder bei einer anderen autorisierten Vorverkaufsstelle.
V. Personalisierung der Tickets, Zutritts- und Teilnahmevoraussetzungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Das Präparieren von Tickets (z. B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung von Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten. Aktuell gibt es keine Corona-Regeln mehr. Sofern es hier Änderungen gibt informieren wir die Gäste entsprechend.
VI. Versand, Hinterlegung
Der Veranstalter ist berechtigt, für den Versand der bestellten Anzahl von Schiffskarten eine Gebühr für Porto und Bearbeitung pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen. Gebühren für einen Versand ins Ausland sind individuell zu erfragen. Mit der Versendung von Schiffskarten erfüllt die RÜD AG eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, die RÜD AG behält sich die Auswahl des Versandunternehmens vor. Nur zeitgerecht bezahlte Schiffskarten werden versendet. Sollte die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist vom Kunden nicht eingehalten werden, so behält sich die RÜD AG vor, die Karten wieder in den Freiverkauf zu geben. Eine Hinterlegung von Karten für die Veranstaltung (z. B. zur Abholung am Veranstaltungstag in den Vorverkaufsstellen, wenn aus zeitlichen Gründen kein Versand mehr sinnvoll ist) ist nur gegen Vorkasse möglich. Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit der RÜD AG zur Hinterlegung der Veranstaltungskarten in der Vorverkaufsstelle Tourist Information Rüdesheim begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Karten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Karten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben.
VII. Zahlungsregelung
Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Die RÜD AG ist berechtigt, die Versendung von bestellten Schiffskarten zurückzustellen, bis sichergestellt ist, dass das Konto des Kunden für den Kartenpreis ausreichende Deckung aufweist, unter der Voraussetzung, dass ein rechtzeitiger Zugang der Veranstaltungskarten beim Kunden vor Veranstaltungstermin gewährleistet bleibt. Im Übrigen ist die RÜD AG berechtigt, bereits versandte Karten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden übersandte/übergebene Schecks, bzw. erteilte Einzugsermächtigungen oder anderweitig getätigte Zahlungen seitens der von ihm beauftragten Bank nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat den Veranstaltern die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die ihr durch die vorbezeichneten Rückabwicklungen von Zahlungen entstehen. Daneben stehen dem Veranstalter sämtliche sonstigen Rechte und Ansprüche gegen den Kunden zu, die sich bei Verzug oder Nichtleistung des Kartenpreises aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergeben.
VIII. Widerruf, Rücknahme, Defekt, Abhandenkommen
a) Rücknahme
Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die RÜD AG Schiffskarten zurücknimmt oder umtauscht. Ausnahme hiervon ist der Fall, das aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist.
b) Kein Widerrufsrecht
Die RÜD AG bietet Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Die RÜD AG bietet Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für die Veranstaltung „Rhein in Flammen“. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Bestellungen des Kunden sind somit verbindlich.
c) Abhandenkommen
Abhanden gekommene Tickets können aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht ersetzt werden. Ein Ersatz abhanden gekommener Tickets erfolgt im Einzelfall nur aus Kulanz und liegt in der freien Entscheidung des Veranstalters. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall, dann suchen wir nach einer Lösung.
IX. Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung/Verlegung des Veranstaltungstermins/Programmänderungen
a) Bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsandrohungen, Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Hoch- oder Niedrigwasser, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) gilt eine Befreiung der Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten. Der Rückerstattungsanspruch des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Aktuell wird nicht davon ausgegangen, dass es aufgrund des Covid 19-Virus (SARS-CoV2 ) dass es bei Veranstaltungen Einschränkungen gibt. Im Fall der Absage der Veranstaltung oder bei Änderungen der Teilnehmerzahlen aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19-Virus gilt diese Befreiung des IX. a) entsprechend. Dies gilt insbesondere,
b1) wenn der Veranstalter aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer Pandemien nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Besucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Besucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann;
b2) wenn aufgrund von Beschränkungen durch Gesetze, Allgemeinverfügungen, Verbotsverordnungen, behördlichen Anordnungen, offizielle Empfehlungen des Bundes und/oder der Bundesländer oder anerkannter Forschungsinstitute (z.B. RobertKoch-Institut) im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARS-CoV2 hinsichtlich der Personenzahl nur eine verminderte Auslastung der Schiffe möglich ist.
X. Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Tickets auf Richtigkeit der Anzahl sowie sämtlicher dem Kunden vorab bekannten Einzelheiten zur Veranstaltung (z. B. Datum, Uhrzeit, Abfahrtsort/Brücke) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Schiffskarten müssen unverzüglich, binnen drei Werktagen nach Erhalt der Veranstaltungskarten aber spätestens bis zwei Tage vor der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter angezeigt und geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.
XI. Haftungsregelung und Thema Sicherheit
Die RÜD AG haftet für den Fall des Ausfalls der Veranstaltung bzw. bei Ausfall des vom Kunden gebuchten Schiffes nur in Höhe des bezahlten Kartenpreises. Aus wichtigem Grund (z. B. Ausfall des Schiffes) kann die Rüdesheim Tourist AG den Kunden auf ein anderes Schiff in der gleichen Kartenkategorie umbuchen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises für den Kunden. Für sonstige Nebenleistungen wie z. B. Übernachtungs- und Reisekosten, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden.
Eine für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,
a. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,
b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
c. außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen.
Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens. Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.
Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.
Für Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen sind eine Vielzahl an Sicherheitsmaßnahmen vom Veranstalter zu erbringen bzw. zu gewährleisten. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind durch die genehmigenden Behörden vorgeschrieben. Dazu gehören u.a. Straßen- und Gehwegsperrungen und auch individuelle Taschenkontrollen auf den Schiffen. Die RÜD AG bittet hierfür um Verständnis und Nachsicht des Kunden, auch wenn durch diese Maßnahmen ggf. auch Verzögerungen beim Zugang auf die Schiffe oder bei der An- und Abfahrt zur Veranstaltung entstehen.
Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
XII. Datenbearbeitung, Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc., werden unter Beachtung des Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang bearbeitet und genutzt. Die RÜD AG ist berechtigt, Daten an solche natürliche oder juristische Person weiterzugeben, die mit der Erfüllung des Veranstaltungsvertrages betraut sind, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann. Die Datenschutzbestimmungen der RÜD AG sind unter https://ruedesheim.de/datenschutz/ abrufbar.
XIII. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Auf Verträge zwischen der RÜD AG und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde gewöhnlich aufhält, bleiben von der Rechtswahl unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der RÜD AG Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der RÜD AG und dem Kunden, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind.
XIV. Schlussbestimmungen
Sollte einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahekommt.
Rüdesheim, 16. Februar 2023
Für den Verkauf von Veranstaltungstickets für die Kulinarische Feuerwerkstafel, Kräuterwanderungen, Führungen im Asbach-Besucher-Center
I. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der Rüdesheim Tourist AG als Vermittler von Kräuterwanderungen der Assmannshäuser Kräuterwirte und Kunden Anwendung, die bei der Rüdesheim Tourist AG Tickets für diese Veranstaltungen erwerben. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses.
II. Vertragsbeziehungen
Die RÜD AG verkauft Tickets für verschiedene Angebote der Assmannshäuser Kräuterwirte in Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein. Dadurch wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der RÜD AG begründet.
Die Kartenbestellung des Kunden bei der RÜD AG schriftlich, persönlich oder per Telefon bzw. Internet-Anschluss oder Online-Buchungsportale, ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes und Buchungsbestätigung durch die RÜD zustande. Diese Annahme wird auch dadurch erklärt, dass die RÜD AG dem Kunden die bestellten Karten übergibt (bzw. auch an einer Vorverkaufsstelle), dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Tickets für ihn im System gebucht wurden (telefonische/schriftliche Bestellung, Internet), oder die bestellten Karten dem Kunden übersandt werden.
Die RÜD AG ist berechtigt, für den Versand der bestellten Anzahl von Tickets eine Gebühr für Porto und Bearbeitung pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen. Mit der Versendung von Tickets erfüllt die RÜD AG eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, die RÜD AG behält sich die Auswahl des Versandunternehmens vor. Nur zeitgerecht bezahlte Tickets werden versendet. Eine Hinterlegung von Karten für die Veranstaltung (z. B. zur Abholung am Veranstaltungstag (z. B. wenn aus zeitlichen Gründen kein Versand mehr sinnvoll ist) ist nur gegen Vorkasse möglich. Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit der RÜD AG zur Hinterlegung der Veranstaltungskarten in der Vorverkaufsstelle Tourist Information Rüdesheim begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Karten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Karten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben.
Sonderregelung bei Führungen im Asbach-Besucher-Center
Es werden keine Tickets verschickt, die bezahlte Rechnung gilt als Voucher / Gutschein für die Führung. Nur die bezahlte Rechnung berechtigt zur Teilname an der Führung.
Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Die RÜD AG ist berechtigt, die Versendung von Tickets zurückzustellen, bis sichergestellt ist, dass das Konto des Kunden für den Kartenpreis ausreichende Deckung aufweist, unter der Voraussetzung, dass ein rechtzeitiger Zugang der Veranstaltungskarten beim Kunden vor Veranstaltungstermin gewährleistet bleibt. Im Übrigen ist die RÜD AG berechtigt, bereits versandte Karten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden erteilte Einzugsermächtigungen oder anderweitig getätigte Zahlungen seitens der von ihm beauftragten Bank und auch Paypal nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat den Veranstaltern die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die ihr durch die vor bezeichneten Rückabwicklungen von Zahlungen entstehen. Daneben stehen der RÜD AG sämtliche sonstigen Rechte und Ansprüche gegen den Kunden zu, die sich bei Verzug oder Nichtleistung des Kartenpreises aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergeben.
Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die RÜD AG Tickets zurücknimmt oder umtauscht. Ausnahme hiervon ist der Fall, das aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund Erkrankung des Kunden oder des Verlustes der gekauften Tickets liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen die Veranstalter zu, wobei bis einige Tage vor der Veranstaltung noch eine Neuausstellung von Tickets durch die RÜD AG möglich ist.
Bei Ausfall/Abbruch/Absage der Veranstaltung von seiten des Veranstalters hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises sowie der darauf entfallenden Mehrwertsteuer gegen Rückgabe der Originaltickets. Im vorgenannten Falle hat der Kunde die von ihm erworbene(n) Originalkarte(n) per Post an die RÜD AG zurück zu senden unter Hinweis auf Rückabwicklung wegen Ausfall. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Kartenpreises ist nur Zug um Zug gegen Vorlage der Originalveranstaltungskarten begründet. Eine Rückabwicklung, d.h. Rücknahme der Veranstaltungskarten gegen Rückzahlung des Kartenpreises setzt voraus, dass der Kunde diesen Anspruch bis spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin gegenüber der RÜD AG bekannt macht. Der Veranstalter behält sich jederzeit Änderungen bei den Programmen auf den Schiffen vor, falls bei der Buchung ein spezielles Programm angegeben wurde: z. B. wenn engagierte Künstler zu dem Termin aus nicht absehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden gleichwertige Künstler für das Unterhaltungsprogramm engagiert. Eine Haftung des Veranstalters entfällt auch bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wie Brandgefahr, Naturkatastrophen oder einer Absage der Veranstaltung aufgrund von Sicherheitsrisiken, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat. Weitere Kosten über den Kartenpreis hinaus werden im Falle des Ausfalls, des Abbruchs bzw. Verlegung der Veranstaltung nicht erstattet.
VIII. Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Schiffskarten auf Richtigkeit der Anzahl sowie sämtlicher dem Kunden vorab bekannten Einzelheiten zur Veranstaltung (z. B. Datum, Uhrzeit, Abfahrtsort/Brücke) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich, binnen drei Werktagen nach Erhalt der Veranstaltungskarten aber spätestens bis zwei Tage vor der Veranstaltung gegenüber der RÜD AG angezeigt und geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.
Die RÜD AG haftet für den Fall des Ausfalls der Veranstaltung nur in Höhe des bezahlten Kartenpreises. Für sonstige Nebenleistungen wie z. B. Übernachtungs- und Reisekosten, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, übernimmt die RÜD AG keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Sollten durch die oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Veranstalter gegenüber dem Kunden ein Schaden entstehen, ist ein Ersatzanspruch des Kunden nur begründet, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz der RÜD AG bzw. ihren angestellten Mitarbeitern beruht.
X. Datenbearbeitung, Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang bearbeitet und genutzt. Die RÜD AG ist berechtigt, Daten an solche natürliche oder juristische Person weiterzugeben, die mit der Erfüllung des Veranstaltungsvertrages betraut sind. Der Kunde ist berechtigt, der Nutzung seiner Daten durch den Veranstalter zu widersprechen. In diesem Falle sind die Veranstalter unverzüglich zum Löschen der entsprechenden Kundendaten verpflichtet.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus einem Kartenvorverkaufsgeschäft zwischen der RÜD AG und einem Kunden ergeben oder im Zusammenhang mit einem solchen stehen, ist 65385 Rüdesheim am Rhein. Auch für Kartenverkäufe unter Versendung in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland (internationales Rechtsgeschäft) findet Deutsches Recht Anwendung. Auch für Streitigkeiten aus einem solchen Verkaufsgeschäft ist der Gerichtsstand Rüdesheim am Rhein.
Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt.
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