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                Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rüdesheim Tourist AG

                Für Rhein-in-Flammen Tickets


                I. Anwendungsbereich
                Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der Rüdesheim Tourist AG als Veranstalter der Traditionsveranstaltung „Rhein in Flammen“ (im nachfolgenden „RÜD AG“) und Kunden Anwendung, die bei der Rüdesheim Tourist AG Schiffskarten für die Veranstaltungen "Rhein in Flammen“ am 6. Juli 2019 (Rüdesheim) und am 14. September 2019 erwerben, im direkten Kauf (Vorverkaufsstelle), nach telefonischer/schriftlicher Bestellung oder Bestellung über das Internet. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses (Verkauf und Lieferung von Schiffskarten sowie Kartengutscheinen, Reservierung, Hinterlegung).

                II. Vertragsbeziehungen

                Die RÜD AG verkauft Schiffskarten in verschiedenen Kategorien für die vorgenannten Veranstaltungen „Rhein in Flammen“. Dadurch wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der RÜD AG begründet. Die Leistungen der RÜD AG sind die Durchführung der Veranstaltung und die Bereitstellung der mit Buchungsbestätigung bestellten Tickets für die Mitfahrt auf einem Schiff bei der Veranstaltung. Bei Agenturkarten (Karten, die die Rüdesheim Tourist AG im Namen und Auftrag eines anderen Anbieters wie z. B. einer Reederei verkauft) haftet ausschließlich die bereitstellende Reederei.

                III. Vertragsabschluss
                Die Kartenbestellung des Kunden bei der RÜD AG schriftlich, persönlich oder per Telefon bzw. Internet-Anschluss oder Online-Buchungsportale, ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes und Buchungsbestätigung durch die RÜD zustande. Diese Annahme wird auch dadurch erklärt, dass die RÜD AG dem Kunden die bestellten Karten übergibt (bzw. auch an einer Vorverkaufsstelle), dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Schiffskarten für ihn im System gebucht wurden (telefonische/schriftliche Bestellung, Internet), oder die bestellten Karten dem Kunden übersandt werden.

                IV. Versand der Tickets innerhalb Deutschlands
                Die RÜD AG ist berechtigt, für den Versand der bestellten Anzahl von Schiffskarten oder anderer Tickets eine Gebühr für Porto und Bearbeitung pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen. Mit der Versendung von Schiffskarten erfüllt die RÜD AG eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, die RÜD AG behält sich die Auswahl des Versandunternehmens vor. Nur zeitgerecht bezahlte Schiffskarten werden versendet. Eine Hinterlegung von Karten für die Veranstaltung (z. B. zur Abholung am Veranstaltungstag in den Vorverkaufsstellen, wenn aus zeitlichen Gründen kein Versand mehr sinnvoll ist) ist nur gegen Vorkasse möglich. Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit der RÜD AG zur Hinterlegung der Veranstaltungskarten in der Vorverkaufsstelle Tourist Information Rüdesheim begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Karten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Karten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben.

                V. Zahlungsregelung
                Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Die RÜD AG ist berechtigt, die Versendung von bestellten Schiffskarten zurückzustellen, bis sichergestellt ist, dass das Konto des Kunden für den Kartenpreis ausreichende Deckung aufweist, unter der Voraussetzung, dass ein rechtzeitiger Zugang der Veranstaltungskarten beim Kunden vor Veranstaltungstermin gewährleistet bleibt. Im Übrigen ist die RÜD AG berechtigt, bereits versandte Karten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden übersandte/übergebene Schecks, bzw. erteilte Einzugsermächtigungen oder anderweitig getätigte Zahlungen seitens der von ihm beauftragten Bank nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat den Veranstaltern die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die ihr durch die vor bezeichneten Rückabwicklungen von Zahlungen entstehen. Daneben stehen der RÜD AG sämtliche sonstigen Rechte und Ansprüche gegen den Kunden zu, die sich bei Verzug oder Nichtleistung des Kartenpreises aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergeben.

                VI. Rücknahme von Veranstaltungskarten
                Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die RÜD AG Schiffskarten zurücknimmt oder umtauscht. Ausnahme hiervon ist der Fall, das aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund Erkrankung des Kunden oder des Verlustes der gekauften Schiffskarten liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen die Veranstalter zu, wobei bis einige Tage vor der Veranstaltung noch eine Neuausstellung von Tickets durch die RÜD AG möglich ist.

                VII. Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung/Verlegung des Veranstaltungstermins/Programmänderungen
                Bei Ausfall/Abbruch/Absage der Veranstaltung (bzw. des gebuchten Schiffes) hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises sowie der darauf entfallenden Mehrwertsteuer gegen Rückgabe der Originalschiffskarten. Im vorgenannten Falle hat der Kunde die von ihm erworbene(n) Originalkarte(n) per Post an die RÜD AG zurück zu senden unter Hinweis auf Rückabwicklung wegen Ausfall. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Kartenpreises ist nur Zug um Zug gegen Vorlage der Originalveranstaltungskarten begründet. Eine Rückabwicklung, d.h. Rücknahme der Veranstaltungskarten gegen Rückzahlung des Kartenpreises setzt voraus, dass der Kunde diesen Anspruch bis spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin gegenüber der RÜD AG bekannt macht. Der Veranstalter behält sich jederzeit Änderungen bei den Programmen auf den Schiffen vor, falls bei der Buchung ein spezielles Programm angegeben wurde: z. B. wenn engagierte Künstler zu dem Termin aus nicht absehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden gleichwertige Künstler für das Unterhaltungsprogramm engagiert. Eine Haftung des Veranstalters entfällt auch bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund Hochwasser, Brandgefahr, Niedrigwasser, Sperrung der Wasserwege oder einer Absage der Veranstaltung aufgrund von Sicherheitsrisiken, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat. Weitere Kosten über den Kartenpreis hinaus werden im Falle des Ausfalls, des Abbruchs bzw. Verlegung der Veranstaltung nicht erstattet.

                VIII. Beanstandungen
                Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Schiffskarten auf Richtigkeit der Anzahl sowie sämtlicher dem Kunden vorab bekannten Einzelheiten zur Veranstaltung (z. B. Datum, Uhrzeit, Abfahrtsort/Brücke) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Schiffskarten müssen unverzüglich, binnen drei Werktagen nach Erhalt der Veranstaltungskarten aber spätestens bis zwei Tage vor der Veranstaltung gegenüber der RÜD AG angezeigt und geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.

                IX. Haftungsregelung und Thema Sicherheit
                Die RÜD AG haftet für den Fall des Ausfalls der Veranstaltung bzw. bei Ausfall des vom Kunden gebuchten Schiffes nur in Höhe des bezahlten Kartenpreises. Aus wichtigem Grund (z. B. Ausfall des Schiffes) kann die Rüdesheim Tourist AG den Kunden auf ein anderes Schiff in der gleichen Kartenkategorie umbuchen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreise für den Kunden. Für sonstige Nebenleistungen wie z. B. Übernachtungs- und Reisekosten, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, übernimmt die RÜD AG keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Sollten durch die oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Veranstalter gegenüber dem Kunden ein Schaden entstehen, ist ein Ersatzanspruch des Kunden nur begründet, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz der RÜD AG bzw. ihren angestellten Mitarbeitern beruht.
                Für Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen sind eine Vielzahl an Sicherheitsmaßnahmen vom Veranstalter zu erbringen bzw. zu gewährleisten. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind durch die genehmigenden Behörden vorgeschrieben. Dazu gehören u.a. Straßen- und Gehwegsperrungen und auch individuelle Taschenkontrollen auf den Schiffen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und Ihre Nachsicht, auch wenn durch diese Maßnahmen ggf. auch Verzögerungen beim Zugang auf die Schiffe oder bei der An- und Abfahrt zur Veranstaltung entstehen.

                X. Datenbearbeitung, Datenschutz
                Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang bearbeitet und genutzt. Die RÜD AG ist berechtigt, Daten an solche natürliche oder juristische Person weiterzugeben, die mit der Erfüllung des Veranstaltungsvertrages betraut sind. Der Kunde ist berechtigt, der Nutzung seiner Daten durch den Veranstalter zu widersprechen. In diesem Falle sind die Veranstalter unverzüglich zum Löschen der entsprechenden Kundendaten verpflichtet.

                XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
                Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus einem Kartenvorverkaufsgeschäft zwischen der RÜD AG und einem Kunden ergeben oder im Zusammenhang mit einem solchen stehen, ist 65385 Rüdesheim am Rhein. Auch für Kartenverkäufe unter Versendung in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland (internationales Rechtsgeschäft) findet Deutsches Recht Anwendung. Auch für Streitigkeiten aus einem solchen Verkaufsgeschäft ist der Gerichtsstand Rüdesheim am Rhein.

                XII. Schlussbestimmungen
                Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt.

                Für den Verkauf von Veranstaltungstickets für die Kulinarische Feuerwerkstafel, Kräuterwanderungen, Führungen im Asbach-Besucher-Center

                I. Anwendungsbereich
                Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der Rüdesheim Tourist AG als Vermittler von Kräuterwanderungen der Assmannshäuser Kräuterwirte und Kunden Anwendung, die bei der Rüdesheim Tourist AG Tickets für diese Veranstaltungen erwerben. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses.

                II. Vertragsbeziehungen

                Die RÜD AG verkauft Tickets für verschiedene Angebote der Assmannshäuser Kräuterwirte in Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein. Dadurch wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der RÜD AG begründet.

                III. Vertragsabschluss
                Die Kartenbestellung des Kunden bei der RÜD AG schriftlich, persönlich oder per Telefon bzw. Internet-Anschluss oder Online-Buchungsportale, ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes und Buchungsbestätigung durch die RÜD zustande. Diese Annahme wird auch dadurch erklärt, dass die RÜD AG dem Kunden die bestellten Karten übergibt (bzw. auch an einer Vorverkaufsstelle), dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Tickets für ihn im System gebucht wurden (telefonische/schriftliche Bestellung, Internet), oder die bestellten Karten dem Kunden übersandt werden.

                IV. Versand der Tickets innerhalb Deutschlands
                Die RÜD AG ist berechtigt, für den Versand der bestellten Anzahl von Tickets eine Gebühr für Porto und Bearbeitung pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen. Mit der Versendung von Tickets erfüllt die RÜD AG eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, die RÜD AG behält sich die Auswahl des Versandunternehmens vor. Nur zeitgerecht bezahlte Tickets werden versendet. Eine Hinterlegung von Karten für die Veranstaltung (z. B. zur Abholung am Veranstaltungstag (z. B. wenn aus zeitlichen Gründen kein Versand mehr sinnvoll ist) ist nur gegen Vorkasse möglich. Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit der RÜD AG zur Hinterlegung der Veranstaltungskarten in der Vorverkaufsstelle Tourist Information Rüdesheim begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Karten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Karten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben.
                Sonderregelung bei Führungen im Asbach-Besucher-Center
                Es werden keine Tickets verschickt, die bezahlte Rechnung gilt als Voucher / Gutschein für die Führung. Nur die bezahlte Rechnung berechtigt zur Teilname an der Führung.

                V. Zahlungsregelung
                Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Die RÜD AG ist berechtigt, die Versendung von Tickets zurückzustellen, bis sichergestellt ist, dass das Konto des Kunden für den Kartenpreis ausreichende Deckung aufweist, unter der Voraussetzung, dass ein rechtzeitiger Zugang der Veranstaltungskarten beim Kunden vor Veranstaltungstermin gewährleistet bleibt. Im Übrigen ist die RÜD AG berechtigt, bereits versandte Karten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden erteilte Einzugsermächtigungen oder anderweitig getätigte Zahlungen seitens der von ihm beauftragten Bank und auch Paypal nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat den Veranstaltern die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die ihr durch die vor bezeichneten Rückabwicklungen von Zahlungen entstehen. Daneben stehen der RÜD AG sämtliche sonstigen Rechte und Ansprüche gegen den Kunden zu, die sich bei Verzug oder Nichtleistung des Kartenpreises aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergeben.

                VI. Rücknahme von Veranstaltungstickets
                Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die RÜD AG Tickets zurücknimmt oder umtauscht. Ausnahme hiervon ist der Fall, das aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund Erkrankung des Kunden oder des Verlustes der gekauften Tickets liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen die Veranstalter zu, wobei bis einige Tage vor der Veranstaltung noch eine Neuausstellung von Tickets durch die RÜD AG möglich ist.

                VII. Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung/Verlegung des Veranstaltungstermins/Programmänderungen
                Bei Ausfall/Abbruch/Absage der Veranstaltung von seiten des Veranstalters hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises sowie der darauf entfallenden Mehrwertsteuer gegen Rückgabe der Originaltickets. Im vorgenannten Falle hat der Kunde die von ihm erworbene(n) Originalkarte(n) per Post an die RÜD AG zurück zu senden unter Hinweis auf Rückabwicklung wegen Ausfall. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Kartenpreises ist nur Zug um Zug gegen Vorlage der Originalveranstaltungskarten begründet. Eine Rückabwicklung, d.h. Rücknahme der Veranstaltungskarten gegen Rückzahlung des Kartenpreises setzt voraus, dass der Kunde diesen Anspruch bis spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin gegenüber der RÜD AG bekannt macht. Der Veranstalter behält sich jederzeit Änderungen bei den Programmen auf den Schiffen vor, falls bei der Buchung ein spezielles Programm angegeben wurde: z. B. wenn engagierte Künstler zu dem Termin aus nicht absehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden gleichwertige Künstler für das Unterhaltungsprogramm engagiert. Eine Haftung des Veranstalters entfällt auch bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wie Brandgefahr, Naturkatastrophen oder einer Absage der Veranstaltung aufgrund von Sicherheitsrisiken, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat. Weitere Kosten über den Kartenpreis hinaus werden im Falle des Ausfalls, des Abbruchs bzw. Verlegung der Veranstaltung nicht erstattet.

                VIII. Beanstandungen

                Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Schiffskarten auf Richtigkeit der Anzahl sowie sämtlicher dem Kunden vorab bekannten Einzelheiten zur Veranstaltung (z. B. Datum, Uhrzeit, Abfahrtsort/Brücke) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich, binnen drei Werktagen nach Erhalt der Veranstaltungskarten aber spätestens bis zwei Tage vor der Veranstaltung gegenüber der RÜD AG angezeigt und geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.

                IX. Haftungsregelung und Thema Sicherheit
                Die RÜD AG haftet für den Fall des Ausfalls der Veranstaltung nur in Höhe des bezahlten Kartenpreises. Für sonstige Nebenleistungen wie z. B. Übernachtungs- und Reisekosten, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, übernimmt die RÜD AG keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Sollten durch die oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Veranstalter gegenüber dem Kunden ein Schaden entstehen, ist ein Ersatzanspruch des Kunden nur begründet, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz der RÜD AG bzw. ihren angestellten Mitarbeitern beruht.

                X. Datenbearbeitung, Datenschutz

                Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang bearbeitet und genutzt. Die RÜD AG ist berechtigt, Daten an solche natürliche oder juristische Person weiterzugeben, die mit der Erfüllung des Veranstaltungsvertrages betraut sind. Der Kunde ist berechtigt, der Nutzung seiner Daten durch den Veranstalter zu widersprechen. In diesem Falle sind die Veranstalter unverzüglich zum Löschen der entsprechenden Kundendaten verpflichtet.

                XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
                Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus einem Kartenvorverkaufsgeschäft zwischen der RÜD AG und einem Kunden ergeben oder im Zusammenhang mit einem solchen stehen, ist 65385 Rüdesheim am Rhein. Auch für Kartenverkäufe unter Versendung in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland (internationales Rechtsgeschäft) findet Deutsches Recht Anwendung. Auch für Streitigkeiten aus einem solchen Verkaufsgeschäft ist der Gerichtsstand Rüdesheim am Rhein.

                XII. Schlussbestimmungen
                Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt.

                Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 a, D-65385 Rüdesheim am Rhein,

                Mail: webshop@ruedesheim.de

                Telefon: 06722-90615-12


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